Die von der Flut betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen klagen bereits seit Monaten, dass die Antragsstellung kompliziert ist und die Hilfsgelder nicht ankommen. Dass nun 40 Prozent unmittelbar mit Bescheiderteilung ausgezahlt werden ist zwar begrüßenswert, allerdings ändert das nichts an den langen Verfahren.

„Die Ministerin spricht immer nur von Anträgen, die im ‚im Bewilligungsprozess‘ oder ‚im Auszahlungsprozess‘ seien. Das versucht sprachlich zu verschleiern, dass es mit den Anträgen nur schleppend voran geht. Das Personal bei der Bezirksregierung ist nur zu einem Bruchteil im Einsatz, der zuständige Abteilungsleiter hat gar das Handtuch geworfen und gekündigt“, kritisiert Thilo Waasem, Fraktionsvorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Euskirchen, die schleppende Auszahlung der Fluthilfen.

„Ein ‚Bewilligungsprozess‘ ist noch kein Bescheid, ein ‚Auszahlungsprozess‘ bedeutet noch kein Geld auf dem Konto. Die bloße Ankündigung zahlt keine Handwerkerrechnung. Dabei brauchen die Menschen hier genau das: Geld. Ein halbes Jahr nach dem schlimmen Hochwasser stehen Menschen immer noch in den Trümmern ihrer Existenz. Rücklagen sind aufgezehrt, Freunde und Verwandte sind längst um Geld gebeten und Kredite bei Banken aufgenommen worden“ so Waasem weiter.

Kommunalministerin Ina Scharrenbach hatte sechs Monate nach der Katastrophe erklärt, dass die Betroffenen zukünftig mit der Bewilligung ihres Antrags 40 Prozent der Hilfsgelder ausgezahlt bekommen. Bislang wurden die gesamten Hilfen erst nach Ablauf einer vierwöchigen Einspruchsfrist überwiesen. 

Die SPD-Fraktion im Landtag habe die Ministerin bereits vor Monaten aufgefordert, die Einspruchsfrist nicht länger abzuwarten. Dies wurde durch die Kommunalministerin bisher mit dem Verweis beantwortet, die Antragssteller könnten auf ihre Einspruchsmöglichkeit verzichten und so das Verfahren beschleunigen.

„Diese späte Einsicht ist leider nur eine kleine Beschleunigung. Die Landesregierung bleibt leider bei den komplizierten Anträgen. Auch die Lücken in den Antragsvoraussetzungen bleiben bestehen. Es werden weiter keine von der Flut zerstörten Fahrzeuge ersetzt. Auch der als Pauschale deklarierte Betrag für den persönlichen Hausrat bleibt eine Obergrenze, der viele Schäden unberücksichtigt lässt. Trotz vieler Beschwerden und Problemschilderungen gibt es bei der Landesregierung leider kein Einsehen“, ärgert sich Waasem.