Kreis Euskirchen – Die Ansiedlung von Kaufhof mit seinem Logistik-Betrieb für den E-Commerce in Zülpich ist ohne Wenn und Aber ein Gewinn für unsere Region und den gesamten Kreis Euskirchen.
Die bisher geltende Landes-Regelung, eine erste Ansiedelung auf der LEP-Fläche von mindestens 80 Hektar zu verlangen erschwere die Ansiedlung eines Großbetriebes auf der LEP-Fläche, so die aufgekommene Kritik. Ansiedelungen in dieser Größenordnung seien nicht mehr zeitgemäß bzw. nur ganz selten anzutreffen.
Andreas Schulte, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Euskirchen: „Klar ist jedoch, dass selbst eine Reduzierung der 80-ha-Regelung die Ansiedlung von Kaufhof auf der LEP-Fläche nicht möglich gemacht hätte. Auch die neue Landesregierung wird einer vollständigen Aufgabe der bisherigen Regelung nicht zustimmen. Zu hoffen, dass die Einstiegsgrenze so stark fallen wird, dass eine Ansiedelung von Kaufhof mit 4 Hektar möglich sein sollte ist unrealistisch. Auch die geplante Erweiterung um 8 Hektar wäre für eine Ansiedlung in der Prime SITE Rhine Region nicht ausreichend gewesen.“
„Hier sollte auf keinen Fall die Freude über diese Ansiedelung in Zülpich mit der Enttäuschung über die bisher ergebnislose Ansiedelung eines Großbetriebes auf der Fläche der Prime Site Rhine Region vermischt werden.“, so Schulte weiter.
„Wenn überhaupt, hat Zülpich gegen andere konkurrierende Standorte im Kreis Euskirchen gewonnen, nicht gegen die Prime Site Rhine Region.“, erklärt Michael Höllmann, Kreistagsmitglied der SPD-Fraktion und Mitglied im Verwaltungsrat der LEP AöR.
„Natürlich müssen sich die Akteure bereits heute Gedanken über eine Nachfolgeregelung machen, aber vor Ablauf der Laufzeit bereits über eine kleinteilige Ansiedelung zu spekulieren, darf nicht das Hauptziel sein. Auch dann nicht, wenn Großansiedelungen seltener werden. Es bestehen nach wie vor Chancen, dass sich ein Großbetrieb auf der LEP-Fläche ansiedelt, wie z. B. der geplante Bau einer chinesischen Fabrik für E-Autos in Sachsen zeigt. Es besteht daher kein Grund, das Hauptziel der Prime Site Rhine Region bereits jetzt aufzugeben. Eine Großansiedelung wäre gut für NRW und den Kreis Euskirchen.“, erklärt Höllmann
„Eine Lockerung der 80 ha-Regelung ist sicherlich zu befürworten, es muss jedoch zwingend darauf geachtet werden, die Fläche von insgesamt 203 ha nicht kleinteilig zu zerstückeln.“, so Höllmann weiter.
Da das Land NRW für den wesentlichsten Teil der Kosten, die die Prime Site Rhine Region verursacht (70 Prozent) bürgt, stellt es Euskirchen, Weilerswist und den Kreis Euskirchen von einem Großteil des Risikos frei. Damit verbunden ist jedoch, dass Landesinteressen Vorrang haben.
Die Laufzeit der Prime Site Rhine Region ist bis 2020 festgelegt. Sollte die Ansiedlung eines Großbetriebes bis dahin nicht gelingen, und eine Verlängerung der Prime SITE Rhine Region nicht in Betracht kommen, wäre eine Umwandlung der über 2 Millionen Quadratmeter großen Fläche in normale Gewerbefläche denkbar. Für die Stadt Euskirchen und die Gemeinde Weilerswist könnte dies eine günstige Lösung sein, da damit auf lange Zeit die Ausweisung von Gewerbeflächen gesichert wäre.
„Aus Sicht des Kreises Euskirchen kann dieses Ziel jedoch nicht vorrangig sein, da die Bezirksregierung vermutlich die Ausweisung von Gewerbeflächen in den anderen Kommunen des Kreisgebietes stark reglementieren oder gar versagen würde.
Daher sollten wir uns schon jetzt Gedanken darüber machen, was nach 2020 passieren soll, falls eine Großansiedelung nicht gelingen wird und die Laufzeit der Prime Site Rhine Region nicht verlängert wird.
Die SPD-Kreistagsfraktion Euskirchen hat daher gemeinsam mit der CDU-Kreistagsfraktion Euskirchen einen entsprechenden Antrag im Kreistag eingebracht.“, so Schulte abschließend.