…ein voller Erfolg, den wir uns nicht kaputt reden lassen: – kein „Jobkiller“, wie bereits im Februar festgestellt wurde: http://www.sueddeutsche.de/politik/mindestlohn-von-wegen-jobkiller-1.2349704 – kein „Bürokratiemonster“, denn auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die wöchentliche Arbeitszeit schon vor, und die Aufzeichnungsregelung gilt nur für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen sowie seit