Kreis Euskirchen. Ende 2015 bezogen 911 Haushalte im Kreis Euskirchen Wohngeld; das sind 17,3 Prozent weniger als 2014 (damals: 1.101 Haushalte).
Bei diesen sog. reinen Wohngeldhaushalten sind alle Personen in einem Haushalt wohngeldberechtigt.

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. 720 Berechtigte (79 Prozent) erhielten das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses, 191 (21 Prozent) erhielten einen Lastenzuschuss.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag im Kreis Euskirchen Ende 2015 bei 137 Euro und war damit genauso hoch wie ein Jahr zuvor. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss lag bei 119 Euro, der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss betrug 206 Euro.

Neben den o. g. reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sog. Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind.

Andreas Schulte, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion erklärt: „Für Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, bieten die Statistiker im Internet einen Wohngeldrechner an. Diese Online-Anwendung wurde vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt; zu finden ist dieses Tool im Internet unter http://www.wohngeldrechner.nrw.de.“