Landes-Gesetz wirbelt Wahl-Perioden im Kreis kräftig durcheinanderFür den parteilosen Landrat Günter Rosenke steht fest: "Ich habe von den Wählern 2009 einen Vertrag bis 2015 erhalten. Und ich halte Verträge ein." Ob Rosenke 2015 um eine weitere Verlängerung des Vertrages bitten möchte, lässt der Weilerswister offen. Die CDU will seinen derzeitigen Allgemeinen Vertreter Manfred Poth 2015 ins Rennen schicken. Das Duell Rosenke gegen Poth ist also immer noch möglich.Hellenthals Bürgermeister Rudolf Westerburg hat am Montag offiziell von seinem vorzeitigen Niederlegungsrecht Gebrauch gemacht. "Ich habe mein Schreiben persönlich an Landrat Günter Rosenke übergeben", so Westerburg, der damit nach eigenen Angaben der Erste ist, der seinen Entschluss offiziell gemacht hat. Der Hellenthaler, der eigentlich bis 2015 im Amt hätte bleiben können, machte seine Entscheidung auch von den Kosten abhängig. "Eine separate Bürgermeister-Wahl würde allein in Hellenthal 15 000 Euro extra kosten", so Westerburg. Zudem habe die gemeinsame Wahl im Mai 2014 noch einen Vorteil: "Es könnte dann bis 2020 viel langfristiger geplant und eine gemeinsame Arbeit fortgesetzt werden."Im Gegensatz zu Rudolf Westerburg hat sich sein Mechernicher Amtskollege Dr. Hans-Peter Schick noch nicht abschließend entschieden. "Ich bin da noch in Überlegungen – auch wenn vieles für eine Wahl in 2014 spricht", so Schick. Während er noch überlegt, wollen sich die Mechernicher Sozialdemokraten bereits positionieren. Derzeit ist als einziger Kandidat Fraktionschef Wolfgang Weilerswist im Gespräch (siehe nebenstehenden Artikel).Auch in Weilerswist bleibt es spannend. Amtsinhaber Peter Schlösser (SPD) will die Frist offenbar voll auskosten: "Ich muss mich noch mit meiner Partei und mit meiner Familie beraten."Die CDU in Weilerswist will für alle Fälle gewappnet sein. Wie Gemeindeverbandschef Wolfgang Petersson gestern sagte, werde derzeit eifrig beraten, wer -wenn nötig – im Mai gegen Schlösser antreten solle. Dabei stehe der Name Hans-Peter Nußbaum ganz oben auf der Liste der möglichen Kandidaten für die Wahl. Dazu passt, dass Nußbaum nicht mehr für den Kreistag antritt, denn Bürgermeister dürfen dem Kreistag nicht angehören. Nußbaum wollte ein Interesse an einer Kandidatur weder bestätigen noch dementieren.Diese Sorgen haben die Parteien in Bad Münstereifel, Euskirchen und Zülpich nicht. Alexander Büttner, Dr. Uwe Friedl noch Albert Bergmann hatten bereits frühzeitig angekündigt, ihre Amtszeit bis 2015 auszufüllen.Rolf Hartmann hält es ähnlich wie Landrat Günter Rosenke. "Ich bin für sechs Jahre gewählt und werde diesem Wählerwillen auch gerne entsprechen", so der Blankenheimer Bürgermeister, der damit bis 2015 im Amt bleiben wird. Sein Nettersheimer Amtskollege Wilfried Pracht hält es genauso.In Schleiden gibt es eine spezielle Situation: Bürgermeister Udo Meister ist erst 2012 für sechs Jahre gewählt worden. Bei ihm greift das vorzeitigen Niederlegungsrecht daher nicht. Daher steht in der ehemaligen Kreisstadt erst 2018 die nächste Wahl an. Um mit den anderen Kommunen gleichzuziehen, wird der Bürgermeister dann für sechseinhalb Jahre gewählt.In Dahlem und in Heimbach haben die Amtsinhaber Reinhold Müller (Dahlem) und Bert Züll (Heimbach) bereits frühzeitig ihren Verzicht auf eine erneute Kandidatur erklärt. Züll will noch mal einen anderen beruflichen Weg einschlagen und Müller wird in den verdienten Ruhestand gehen.Die Kaller haben erst am vergangenen Sonntag gewählt. Der neue und alte Bürgermeister Herbert Radermacher wird bis 2020 die Geschicke der Kaller Verwaltung lenken. (ron/sch/bk/pe/pws)—KOSTENVORTEILEDas "Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie", das der Landtag verabschiedet hat, soll einen Anreiz schaffen, die Wahl von Räten und Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister und Landräte) möglichst gleichzeitig durchzuführen. Dies kann nicht nur einen organisatorischen, sondern auch einen Kostenvorteil für die Kommunen bringen.Die Perioden legt das Gesetz so fest, dass 2020 möglichst alle Wahlen wieder im gleichen Takt ablaufen. Am Sonntag wurde Kalls Bürgermeister Herbert Radermacher zum Beispiel für sieben Jahre gewählt. Denn erst 2020 sind für Räte, die Kreistage und die Hauptverwaltungsbeamten wieder fünfjährige Amtszeiten vorgesehen. (ron)