Anlässlich des heutigen Urteils des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsbeschwerde von 91 Kommunen gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz der früheren CDU/FDP-Landesregierung erklärt SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzender und Landtagskandidat Uwe Schmitz: "Es ist schon bezeichnend, dass der Verfassungsgerichtshof bereits das 9. Gesetz der ehemaligen CDU/FDP-Landesregierung kassiert hat. Es zeigt aber auch deutlich, dass CDU und FDP Nordrhein-Westfalen nicht mehr regieren dürfen, da sie die Kommunen ausbeuten", so Uwe SchmitzIn lediglich fünf Regierungsjahren haben CDU und FDP ihr Ansehen bei den Kommunen irreparabel beschädigt. Schonungslos wurde in die kommunalen Kassen gegriffen, um den Landeshaushalt auf dem Rücken der Kommunen zu sanieren. Ca. 3,4 Mrd. wurden den Kommunen entzogen. Diese kommunalfeindliche Politik von Rüttgers und CO wird heute erneut, zwei Jahre nach der Abwahl, vom Verfassungsgerichtshof mit einer roten Karte korrigiert. Das Gericht stellt in seinem Urteil zu Recht fest, dass die Kommunen in NRW bei der Verteilung der Lasten der Deutschen Einheit von CDU und FDP systematisch über den Tisch gezogen wurden.Das gegen den Widerstand der SPD 2010 von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Gesetz wurde von Rot-Grün in den vergangenen 20 Monaten nicht angewendet. Die ursprüngliche Forderung des Landes gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Mio. Euro wurde ausgesetzt.Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die SPD-geführte Landesregierung haben die CDU/FDP Kommunalfeindlichkeit beendet und sichergestellt, dass die Kommunen in NRW wieder handlungsfähig werden.Es war richtig – in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden – dieses Urteil zunächst abzuwarten und das Gesetz nicht schon vorab zu überarbeiten. Unmittelbar nach der Landtagswahl werden die Auswirkungen des Richterspruchs mit den Städten und Gemeinden diskutiert.