…ein voller Erfolg, den wir uns nicht kaputt reden lassen:
– kein „Jobkiller“, wie bereits im Februar festgestellt wurde: http://www.sueddeutsche.de/politik/mindestlohn-von-wegen-jobkiller-1.2349704
– kein „Bürokratiemonster“, denn auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die wöchentliche Arbeitszeit schon vor, und die Aufzeichnungsregelung gilt nur für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen sowie seit Anfang 2015 für gewerblich beschäftigte Minijobber. UND: Seit über zwei Jahrzehnten ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG §16 Abs.2) die Erfassung von Überstunden vorgeschrieben. Dies ist nur möglich, wenn auch die reguläre Arbeitszeit dokumentiert wird.
und nun noch die Nachricht
– „Mindestlohn hilft beim Ausstieg aus Hartz IV“; so hat die Bundesagentur für Arbeit den im Vergleich zu Vorjahren stärkeren Rückgang der Anzahl an Aufstockern erklärt…
http://www.welt.de/wirtschaft/article142852093/Mindestlohn-hilft-beim-Ausstieg-aus-Hartz-IV.html