„Nun wollen wir Sozialdemokraten noch einen Schritt weiter gehen, und diese Beitragsfreiheit auch auf die Geschwister von Kindern ausdehnen, die an Schulbetreuungsprogrammen wie 'Schule von Acht bis Eins' oder 'Dreizehn Plus' teilnehmen“, erläutert Schmitz. „Diese sind bisher von der Beitragsfreiheit ausgenommen.“ Die Programme „Schule von Acht bis Eins“ oder „Dreizehn Plus“ zielen, wie die Offenen Ganztagsschulen, auf eine Betreuung der Kinder über den normalen Schulschluss hinaus ab. Für die Euskirchener Sozialdemokraten müssen Programme mit gleichen Zielen auch gleich behandelt werden.Es folgt der Text des Antrags:Sehr geehrter Herr Landrat,die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt, §3 Abs. 2 der Satzung des Kreis Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen so abzuändern, dass auch Geschwister von Kindern, die an Programmen wie „Dreizehn Plus“ oder „Schule von acht bis eins“ teilnehmen, in den Genuss eines beitragsfreien Besuchs einer Kindertageseinrichtung im Kreis Euskirchen gelangen.BegründungDie Regelung für Geschwisterkinder in der Elternbeitragssatzung für Kindergärten im Kreis Euskirchen ist zum einen für Eltern von mehreren Kindern als eine finanzielle Erleichterung gedacht, wenn ältere Kinder im Rahmen einer Ganztagsbetreuung an Schulen verbleiben, zum anderen soll so ein Ausbau der Ganztagsbetreuung im Kreis gefördert werden. Dies fördert somit auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die derzeitige Regelung des Kreises Euskirchen lässt dabei allerdings neben dem Besuch einer Offenen Ganztagsschule mehrere andere, ebenfalls mit Kosten für die Eltern verbundene Programme außer acht.Programme wie „Dreizehn plus“ und „Schule von acht bis eins“ sind gerade im ländlichen Umfeld eine Ergänzung zur Offenen Ganztagsschule und verfolgen die gleichen Zielsetzungen wie diese.Deshalb sind die Geschwister von Kindern, die im Rahmen dieser Förderprogramme eine längere Betreuung an den Schulen erhalten ebenfalls von den Beiträgen für eine Kindertageseinrichtung zu befreien.Mit diesem Schritt kann der Kreis Euskirchen ein Zeichen im Bereich Bildungsförderung setzen und gleichzeitig für mehr Chancengleichheit sorgen.
Änderung der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
04.06.2009 | Meldung