Alternative Wohnformen im Alter sind der SPD im Kreis Euskirchen ein großes Anliegen, so Kreisparteichef Ramers (Bild: SPD). Landtag hat neues Gesetz zum Thema Pflege, Wohnen und Teilhabe im Alter beschlossenEs ist kein Geheimnis: viele Menschen wollen nicht im Heim, sondern zu Hause alt und dort auch gepflegt werden. Dieses Ziel verfolgt auch das gestern im Düsseldorfer Landtag verabschiedete „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA NRW).Das GEPA NRW kombiniert das Alten- und Pflegegesetz sowie Wohn- und Teilhabegesetz und soll in NRW die Rahmenbedingungen für die Pflege grundlegend ändern. Durch ambulante Hilfen und mehr Prävention soll der Eintritt in die Pflegebedürftigkeit hinausgezögert werden, so dass ältere Mitmenschen so lange wie möglich im vertrauten Lebensumfeld verbleiben können. Auch die Anforderungen für alternative Wohnformen wie Wohngemeinschaften wurden gesenkt. Bezogen auf das Angebot an Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Kreis Euskirchen erläutert SPD-Kreisparteichef Markus Ramers: "Das Angebot wird derzeit von Formen der klassischen Heimunterbringung dominiert. Für viele rüstige Senioren, die sich noch weitgehend selbstständig versorgen können, aber auch für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige ist dieses Modell indes nur wenig attraktiv."Schon im vergangenen Jahr hatte die SPD-Kreistagsfraktion dies bemängelt und im Sozialausschuss beantragt, dass sich die Verwaltung mit der Umsetzung alternativer Wohnformen (insbesondere Wohngemeinschaften) im Alter im Kreis Euskirchen auseinandersetzt. Auch das Miteinbeziehen der Euskirchener Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (Eugebau) war angeregt worden."Gut, dass die rot-grüne Landesregierung nun neue Rahmenbedingungen geschaffen hat," sagt Ramers. Die Ziele sind, u.a.: Menschen sollen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung versorgt werden können,alternative Wohnformen wie sogenannte Alten-WGs sollen gestärkt werden, indem für sie erstmals rechtliche Grundlagen geschaffen wurden,Unterstützungsangebote im Quartier und mehr Beratungsstellen sowie eine erweiterte ambulante Versorgung sollen angeboten werden.Das Gesetzespaket sieht zudem vor, Projekte gezielt durch einen Landesförderplan anzuschieben. Die Kommunen werden bei der Pflegebedarfsplanung wieder gestärkt. Links:2014-10-01 KSTA "Ziel „ambulant vor stationär“ – Pflegereform in NRW beschlossen" 2014-09-29 KSTA "Pflegeheime in NRW – Reform soll Altenpflege verbessern"