Es folgt der Text der eingebrachten Resolution: Sehr geehrter Herr Landrat,die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt, über folgende Resolution abstimmen zu lassen:Der Kreis Euskirchen fordert von der Landes- und Bundesregierung:Kommunale Überlebensfähigkeit sichernDer finanzielle Handlungsspielraum des Kreises Euskirchen geht gegen Null. Jahr für Jahr entstehen dramatische Haushaltsverluste, mit Einführung des NKF ist der Kreis nicht in der Lage, Eigenkapital auszuweisen oder eine Ausgleichsrücklage zu bilden. Dabei sind die negativen Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise noch gar nicht absehbar.Privatrechtlich müsste der Kreis Euskirchen mit der Ausweisung von Negativkapital in der Eröffnungsbilanz Insolvenz anmelden. Dabei wird den Bürgerinnen und Bürgern durch Einsparungen seit Jahren einiges zugemutet; an eine ordentliche Unterhaltung der kommunalen Infrastrukturen ist kaum mehr zu denkenSelbst ein theoretischer Verzicht auf sämtliche freiwilligen Leistungen würde im Kreis Euskirchen nicht zu einem ausgeglichenen Haushalt führen.Ein Großteil der kommunalen Belastungsfaktoren hat externe Ursachen: beständig steigende Ausgaben für kommunale Pflichtaufgaben (Jugendhilfe und Soziales), regelmäßige Verstöße von Bund und Land gegen das Konnexitätsprinzip, Beschränkung des Bundes und Landes auf anteilige Investitionskostenförderung für den Ausbau von Betreuungsangeboten (Schul- und Kita-Bereich), fehlende Finanzierung der Folgekosten sowie ein exorbitanter Anstieg der Energiepreise.Bund und Land haben in den vergangenen Jahren systematisch Leistungen auf die kommunalen Gebietskörperschaften abgewälzt oder ihre Haushalte auf Kosten der Kreise und Gemeinden entlastet. Ergebnis: Die Kommunen stehen vor kaum zu bewältigenden Aufgaben. Von oben diktierte Konsolidierungsvorgaben der Kommunalaufsicht lösen die Problematik nicht, sondern verstärken sie.Selbstverständlich stellen wir uns auch weiterhin der Aufgabe, intensive eigene Anstrengungen zur Konsolidierung des Kreishaushalts zu unternehmen. Die Verschuldung darf nicht dauerhaft an die nachfolgenden Generationen weitergegeben werden.Dies ist eine unverantwortliche Verlagerung der Probleme auf unsere Kinder und Enkelkinder.Vor allem die nordrhein-westfälische Landesregierung, aber auch die Bundesregierung, ist nun gefordert, ihrer Gesamtverantwortung gerecht zu werden und die maßgeblich von diesen Ebenen erzeugte finanzielle Schieflage zu beseitigen. Nur so kann der Kreis Euskirchen die Abwärtsspirale überwinden.Daher fordert der Kreis Euskirchen:Eine wirkliche und faire Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die die Situation nachhaltig verbessertIn diesem Zusammenhang ist ein Fonds für bedürftige nordrhein-westfälische Gebietskörperschaften zur konkreten finanziellen Unterstützung und zum Abbau der Altschulden zu gründen. Diesen Fonds müssen vor allem Land und Bund tragen. Wer die private Bankenlandschaft in einer selbstverschuldeten Krise schützt, muss einen solchen Schutz erst recht für hilfebedürftige Kreise und Kommunen anbieten.Die verbindliche Einhaltung des „Konnexitätsprinzips“Wer die Leistung bestellt, muss sie auch bezahlen. Wenn Bundesfamilienministerin von der Leyen den Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz in der Ausgestaltung des Kinderförderungsgesetzes regeln lässt, muss der Bund auch alle Mittel dafür bereitstellen. Wenn Bundesbildungsministerin Schavan eine verbesserte Bildungslandschaft verspricht, muss der Bund auch das Geld geben. Und wenn NRW-Ministerpräsident Rüttgers und Schulministerin Sommer nun die Verbesserung der Übermittagbetreuung an nordrhein-westfälischen Schulen versprechen, muss das Land auch die Zeche bezahlen – und zwar die ganze. Die „Kommunalisierung“ der Versorgungs- und Umweltverwaltung durch das Land war ein besonders eklatanter Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip, denn sie wurde den Kommunen aufgedrückt, ohne die für die Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel bereitzustellen. Hier ist unverzüglich finanziell nachzubessern.Die kostengerechte Beteiligung von Bund und Land an sozialen TransferleistungenBei den Kosten der Unterkunft im Rahmen von Hartz IV und der Verteilung der Landesersparnisse bei den Wohngeldausgaben ziehen die Kreise und Kommunen den Kürzeren. Die durch einen untauglichen und willkürlichen Schlüssel bedingte Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, die im Kreis Euskirchen zu Mindereinnahmen im Millionenbereich führt, muss unterbleiben.Eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems ostdeutscher KommunenSeit nunmehr 13 Jahren zahlen westdeutsche Gebietskörperschaften Millionenbeträge im Wege ihres Solidarbeitrages, die sie zur Aufrechterhaltung der eigenen Infrastruktur dringend selbst benötigen. Die alte Ost-West-Trennung ist überholt und wird der realen Entwicklung nicht mehr gerecht find locksmith. Hier erwarten wir schnellstens eine Initiative des Landes NRW und des Bundes zur Änderung der antiquierten rechtlichen Regelungen.Eine Neuausrichtung der Strukturförderung, orientiert am Rahmen der tatsächlichen Anforderungen der Kreise und KommunenDas Land hat durch Einflussnahme auf die Kommunalaufsicht sicherzustellen, dass bedürftige Gebietskörperschaften diese Strukturförderungen durch die Genehmigung ihres Eigenanteils auch annehmen dürfen und einsetzen können.Der Kreis Euskirchen steht zur Verantwortung gegenüber den Menschen unserer Region. Er wird sich offensiv an der Diskussion um weitere Einsparungen beteiligen und weitere inhaltliche Beiträge zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte leisten.