"Wir sind verwundert, dass die UWV nach der Zustimmung zum Grundsatzbeschluss im vergangenen Jahr, nun den gesamten Beratungsprozess und die abschließenden demokratischen Entscheidungen in Zweifel zieht. Es gab ausreichend und ausführliche Diskussionsmöglichkeiten, die anscheinend von Seiten der UWV nicht genutzt wurden", erläutert Uwe Schmitz. Der Kreis hat beschlossen, dass sich Städte und Gemeinden (des Kreises) an der ene beteiligen dürfen. Dafür verzichten Kreis und RWE auf rund 27% ihrer bisherigen Anteile und ermöglichen eine neue kommunale Aufteilung von 33% Kreis, 33% RWE und 33% Kommunen. "Die SPD-Kreistagsfraktion begrüßt es, dass die Kommunen nun die Möglichkeit haben einen Teil des Gewinnes und der Investitionen zurück zu erhalten und aktiv an der Gestaltung der Energieversorgung mitwirken können. Die Aussage der UWV, dass diese Möglichkeiten und Chancen nicht zu Ende gedacht sind, verwundern uns. Fakt ist, dass durch die Beteiligung des Kreises mit 33% eine Subventionierung z.B. des ÖPNV stattfindet, der Kommunen nachweislich entlastet. Falsch ist also, dass eine Absenkung des Kreisanteils eine direkte Entlastung der Kommunen nach sich zieht", so Schmitz.Die SPD-Fraktion ist sehr verwundert und kann die Forderungen und Aussagen der UWV nicht nachvollziehen. Die UWV scheint den Gesamtzusammenhang dieser wegweisenden und nachhaltigen Entscheidungen nicht verstanden zu haben oder sie wird von einzelnen Vertretern aus den Gemeinden fremdgesteuert. Eine Sondersitzung nur zu diesem Thema hält die Fraktion für Geldverschwendung, da im Rahmen des Themas "Regionale Strukturen" eine Sondersitzung am 31. Oktober stattfindet."Verwunderlich ist aus unserer Sicht, dass bei der Grundsatzentscheidung die UWV dafür und die FDP dagegen gestimmt hat. Nun erleben wir nach eingehenden fast einstimmigen Entscheidungen, dass beide Fraktionen gegenteilig abstimmen. Aus unserer Sicht ist das der wiederholte Beweis, dass beide Fraktionen nicht für eine bürgernahe, nachhaltige und stabile Politik im Kreis stehen. Dies ist zu bedauern. Im Übrigen erfolgte die Entscheidung per Dringlichkeit nach ausführlicher Beratung. Eine Dringlichkeit ist mit der Unterschrift wirksam und wird nur noch vom Kreistag bestätigt. Aufgrund der Dringlichkeit ist es die Aufgabe der Verwaltung die Dinge umzusetzen", erläutert Schmitz abschließend.