Der Jugendhilfeausschuss zu Gast in der Euskirchener Jugendvilla. Für die SPD-Fraktion mit dabei: Thilo Waasem (2. v.r.) und Emmanuel Kunz (4. v.l.) als Ausschussmitglieder und Wolfgang Heller (3. v.l.) als Gast (Bild: SPD). Erfolgreicher SPD-Antrag nimmt Träger verstärkt in die Pflicht Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Euskirchen hat entschieden: die derzeit bestehende Stellenausstattung in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen ist bis Ende 2021 gesichert. Ein entsprechender Vorschlag der von der SPD-Kreistagsfraktion Euskirchen im Rahmen eines Antrags erarbeitet und eingebracht worden war, wurde in der gestrigen Sitzung des Jugendausschusses mehrheitlich – bei Gegenstimme der FDP – angenommen. "Eine gute Nachricht für die Träger und die Beschäftigten in der offen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen und vor allem auch für alle Kinder und Jugendliche", freut sich Andreas Schulte, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. "Emmanuel Kunz, unser Mann in der Arbeitsgruppe, hat hier vortreffliche Vorarbeit geleistet. So war es uns möglich auch die Mehrheit der anderen Kreistagsfraktionen zu überzeugen, sich unserem Vorschlag anzuschließen", so Schulte. In der AG, die Schlüsselthemen und mögliche Knackpunkte des Förderplans vorberatend besprechen sollte, hatten sich die Fraktionen bis auf die SPD und die Vertreterin der Wohlfahrtsverbände mit einer dreijährigen Laufzeit des Förderplans angefreundet. "Uns war es jedoch wichtig, den Beschäftigten und Trägern ein Stück Sicherheit zu geben", so SPD-Ausschusssprecher Emmanuel Kunz. Vor dem Hintergrund eines allseits diskutierten Fachkräftemangels seien mittel- bis langfristige Arbeitsverhältnisse sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Träger enorm wichtig für deren Planungssicherheit. "Und auch für die Kinder und Jugendlichen, die die entsprechenden Einrichtungen besuchen, ist Verlässlichkeit ein wichtiges Stichwort. Die Bedeutung eines beständigen Ansprechpartners darf nicht unterschätzt werden. Denn Vertrauen muss auch erst einmal aufgebaut werden und wächst eher langsam", ist der SPD-Mann überzeugt.Zugleich werden mit dem Antrag nun verstärkt die Träger in die Pflicht genommen bis spätestens im Jahr 2018 Konzepte zur besseren Kooperation von Offener Kinder- und Jugendarbeit und Schulsozialarbeit zu entwickeln. Nach Möglichkeit soll hier auch die Jugendverbandsarbeit besser als bisher eingebunden und die Konzepte dann im Rahmen einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes des Kreises Euskirchen mit aufgenommen werden. Sollte ein tragfähiges Gesamtkonzept wider Erwarten nicht vorliegen, behält sich der Kreistag vor, den kompletten Kinder- und Jugendförderplan wieder zum Gegenstand der Beratungen im JHA und Kreistag zu machen, um gegebenenfalls erneut über Art und Umfang der Förderung für die Restlaufzeit zu beraten und zu beschließen.Und auch die Personalbemessung für die Offene Kinder- und Jugendarbeit bleibt auf dem bisherigen Stand bestehen. "In absehbarer Zeit wird es also keine Stellenkürzungen geben. Dies war sowohl in der AG als auch im Ausschuss Konsens zwischen den Fraktionen", erklärt Kunz. Festzuhalten ist dabei, dass zukünftig regionale Unterschiede und qualitative Kriterien hinsichtlich der Personal-Ausstattung zunehmend Berücksichtigung finden sollen. "Wie dies im Einzelnen aussehen wird, ist im weiteren Verlauf zu klären. Vorerst freuen wir uns, dass es keine Einschnitte in der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Euskirchen geben wird."Weitere Infos zum Kommunalen Kinder- und JugendförderplanGemäß § 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendförderungsgesetz gilt folgende Verpflichtung: "Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird."Ziel des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans ist es, die verlässliche Finanzierung für bedarfsgerechte Angebote und Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit sicher zu stellen. Dies erfolgte im Kreis Euskirchen mit einigen Ausnahmen bisher für die Dauer einer Wahlperiode und mit einer entsprechenden Übergangszeit, um die Einarbeitung der neu konstituierten Ausschüsse und des Kreistages in diese Thematik zu gewährleisten. Für die Wahlperiode 2014 – 2020 ist der Zeitraum entsprechend vom 01.01.2016 – 31.12.2021 bestimmend.