Die SPD-Kreistagsfraktion fordert Informationen über die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen und die Folgen der Verwendung der Gärreste als Dünger (Bild: Fraktionsbüro). "Genauso wie die Grünen-Fraktion im Kreistag Euskirchen wollen wir als SPD, dass die Bürger im Kreis, und auch anderswo in der Bundesrepublik, vor Gesundheitsgefährdungen, und die Natur vor Verunreinigungen, geschützt werden," begründet Andreas Schulte, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Euskirchen, eine neue Initiative zum Thema 'Verwendung von Gülle in Biogasanlagen'.Bereits zweimal war die Kreistagsfraktion der Grünen mit Ihrem Vorschlag, eine Resolution zu verabschieden, in der der Kreistag 'eine wirksame Rechtsgrundlage zur Genehmigung und Kontrolle von Biogasanlagen' fordert, gescheitert. Ursächlich dafür war nicht eine fehlende Bereitschaft der anderen Kreistagsfraktionen das Thema anzugehen, sondern vielmehr handwerkliche Fehler in den Formulierungen des Resolutionstextes."Mit Pauschalaussagen und Spekulationen kommen wir auf diesem Feld nicht weiter", meint Schulte. Die Grünen hatten in Ihrer Resolution beispielsweise argumentiert, dass die Gülle durch den Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung mit gesundheitsgefährdenden Keimen belastet sei. Diese Keime würden in Biogasanlagen dann nicht abgetötet, sondern es bestehe die Gefahr, dass sich diese Keime dort vermehren. Die Sozialdemokraten hingegen fordern präzise Informationen: "Wir wollen von der Verwaltung wissen, ob das so ist, und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Untersuchungen dazu bestehen. Außerdem interessiert uns die Rechtslage: was darf auf den Feldern ausgebracht werden. Welche Bestimmungen gibt es hier und welche Behörden sind für Kontrollen zuständig."Auf der Grundlage klarer Auskünfte durch das Fachpersonal der Kreisverwaltung könne dann ein korrekter Resolutionstext erarbeitet werden, so Schulte.Im Folgenden finden Sie die Fragen, die SPD-Fraktion im Rahmen ihres gestellten Antrags,in der kommenden Fachausschusssitzung für Planung, Umwelt und Verkehr, durch die in der Verwaltung für Umwelt- und Gesundheitsfragen zuständigen Bereichsleiter bzw. Fachpersonal beantwortet haben möchte:1. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse bestehen, hinsichtlich der Frage, ob sich multiresistente Keime in Biogasanlagen vermehren oder während der Behandlung von Gülle in der Biogasanlage vernichtet werden? 2. Welche Gesetze, Rechtsverordnungen oder Richtlinien sind hinsichtlich des Ausbringens von in Biogasanlagen vergorener Gülle zuständig und aktuell, und welche Vorschriften und Bestimmungen enthalten diese? 3. Welche Mechanismen und behördlichen Stellen sind vorhanden, die im Rahmen der bestehenden Gesetze, Rechtsverordnungen oder Richtlinien, eine mögliche Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung (Anwohner; gesundheitlich labile Menschen; Konsumenten) durch die Gärprodukte prüft? Links:2013-09-19 KStA-Artikel "Kontrolle von Biogasanlagen – Grüne scheitern mit Resolution"