Kreis Euskirchen – Aktuell werden ca. 1000 Wohnungen pro Jahr zu wenig gebaut im Kreis Euskirchen. Zu diesem Ergebnis kommt der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen in einer Wohnungsbedarfsanalyse für den Kreis. Ein Problem, das dringend nach Lösungen sucht.

„Um diesen Bedarf erfolgreich decken zu können, fordern wir auf Kreisebene die Gründung eines ‚Bündnis für Wohnen‘ noch in diesem Jahr.“ erläutert Andreas Schulte, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion.

Ein aus der Kreispolitik initiiertes Bündnis für bezahlbaren Wohnraum soll seinen Schwerpunkt auf einen Dialog mit den Kommunen und der Immobilienwirtschaft legen. Auch sollen hier gesellschaftliche Bewusstseinsbildung für demographische und soziale Herausforderungen im Kreis Euskirchen, der Austausch über wirksame Möglichkeiten einer kommunalen Wohnraumpolitik und die Entwicklung nachhaltiger Strategien zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in gemeinsamer Verantwortung erarbeitet werden.

„Vertreter der Städte und Gemeinden, aber auch der örtlichen Wohnungswirtschaft, Bauträger, Finanzinstitute, Sozialverbände uvm. müssen an einen Tisch, um unterstützt durch die Kreisverwaltung, etwa bei der Projektumsetzung und dem Grundstückserwerb Schritte und Ziele zur Deckung des Wohnraumbedarfs zu erarbeiten und umzusetzen“, so Schulte weiter.

„Aufgabe der Wirtschaftsförderung des Kreises muss es daher verstärkt sein, Anreize für Investoren für den Wohnungsbau im Kreis Euskirchen zu schaffen und verstärkt für den Kreis Euskirchen als Standort für den Wohnungsbau zu werben“, erklärt Schulte.
„Wir sind als Kreis verpflichtet, uns um das Große und Ganze zu kümmern, und können es daher nicht zulassen, dass immer mehr Bedarfsgemeinschaften in den Südkreis ziehen und somit das soziale Gleichgewicht zwischen den Kommunen ins Wanken gerät.“, so Schulte weiter.
Die Situation ist jetzt bereits schwierig, aber sie darf nicht gefährlich werden.
Priorität für den Wohnungsbau und ein „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ sollen neben der Herstellung eines politischen Grundkonsenses in Kommune und Kreis, die Herstellung eines Verwaltungskonsenses für die Priorität des bezahlbaren Wohnungsbaus sowie die Verständigung auf abgestimmte und schnelle Planung- und Genehmigungsprozesse sein. Eine soziale Durchmischung in den (Neubau)Wohngebieten muss dabei an erster Stelle stehen.

Die Bündnispartner sollen hier gemeinsam die Deckung des Wohnungsbedarfs durch Neubau sowie Aus- und Umbau oder Modernisierung bestehender Gebäude anstreben. Der Wohnraumförderung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.
Der Wohnungsbestand muss an die Herausforderungen des demographischen Wandels angepasst werden.