Die Große Koalition von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung Rheinland bleibt weiterhin verlässlicher und berechenbarer Partner der Kommunalen Familie.
Der Anstieg der Fallzahlen in der Eingliederungshilfe 2017 war bzw. ist überraschenderweise deutlich geringer als geplant. Das verbesserte Steueraufkommen sowie die strikte Haushaltskonsolidierung beim LVR veranlassten die Kämmerin aufgrund des vorliegenden Doppelhaushaltes, einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 vorzulegen.
Die Verwaltung hat eine Umlagesenkung in Höhe von 0,5 Prozentpunkten vorgeschlagen. Nach den Beratungen in den Fraktionen von CDU und SPD beim LVR steht fest, dass die Haushaltskonsolidierung beim LVR weiterhin konsequent umgesetzt wird. Zugleich wurde deutlich, dass die Umlage zur Finanzierung des LVR durch Städte und Kreise stärker gesenkt werden kann als von der Verwaltung vorgeschlagen.

Hans Schmitz, Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland für die SPD-Kreistagsfraktion Euskirchen: „Der Beschluss beider Fraktionen, die Umlage um weitere 0,25 Prozentpunkte demnach um weitere ca. 40 Millionen Euro und somit um insgesamt um 0,75 Prozentpunkte zu senken, zeigt auf, dass die Steuerzahler im Rheinland deutlich zu dieser Umlagesenkung beigetragen haben. Zum anderen führt aber auch die bisherige, von CDU und SPD beschlossene, konsequente Umsetzung der Haushaltskonsolidierung zur erneuten finanziellen Entlastung unsere Städte und Kreise.“

Der Beschluss zum Nachtragshaushalt 2017 bedeutet somit nunmehr eine weitere Entlastung der Städte und Kreise im Rheinland von gut 120 Millionen Euro.

„Dies bedeutet für den Kreis Euskirchen eine Rückerstattung in Höhe von 1,9 Millionen Euro.“, so Schmitz.

“Wir werden auch weiterhin gegenüber unseren Mitgliedskörperschaften für eine faire und verlässliche Haushaltspolitik sorgen. Dabei erfüllen wir unsere Aufgaben im Kultur- und Gesundheitssektor ebenso wie für die Schülerinnen und Schüler unserer Förderschulen und schwerpunktmäßig für die Menschen mit Behinderungen, denen wir größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantieren.“ , Schmitz abschließend.