BÜRGERBEGEHREN CDU und SPD einigten sich darauf, an der bisherigen Trägerschaft nichts zu ändernZülpich. Das erste Bürgerbegehren, das im Kreis Euskirchen in Gang gesetzt wurde, dürfte sich am Mittwoch nächster Woche in Wohlgefallen auflösen. Dann steht von 18 Uhr an in der Bürgerbegegnungsstätte Martinskirche im Sozialausschuss die Trägerschaft über die städtischen Kindergärten auf der Tagesordnung. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" im Vorfeld in Erfahrung brachte, haben sich CDU und SPD bereits darauf verständigt, dass Zülpich die Trägerschaft über die derzeit sieben städtischen Kindergärten behalten wird.Im Januar hatten just diese beiden größten Ratsfraktionen und die FDP im Sozialausschuss gegen die Stimmen aller anderen Politiker der Verwaltung den Auftrag erteilt, zu überprüfen, ob freie Träger die Kindergärten bei mindestens gleicher Leistung kostengünstiger betreiben können. Rund 100 Demonstranten hatten befürchtet, dass die Übergabe damit de facto eingeläutet sei. Dem Bürgerwunsch entsprochen Es wurde ein Bürgerbegehren mit der klaren Forderung auf die Schiene gesetzt, die Kindergärten in städtischer Regie zu belassen. Diesem Wunsch wird der Sozialausschuss in seiner nächsten Sitzung mit ziemlicher Sicherheit entsprechen. Das Bürgerbegehren, also der Antrag, die Wahlberechtigten aus Zülpich über die Trägerschaft entscheiden zu lassen, hätte sich damit erledigt. Vordergründig betrachtet, lassen die Alternativvorschläge der Verwaltung den Schluss zu, dass das Rennen völlig offen ist. Die Verwaltung bietet den Politikern zwei absolut konträre Lösungen an: die grundsätzliche Zustimmung zu einem Trägerwechsel am 1. August 2014, und die Alternative, dass die Stadt die Trägerschaft behält, weil die zu geringen wirtschaftlichen Vorteile eine andere Entscheidung nicht rechtfertigen.Bei der Lektüre der näheren Erläuterungen ist aber nicht zu übersehen, dass die Verwaltung einer Übergabe an freie Träger nicht viel Positives abgewinnen kann. Im Grunde genommen macht sie sogar die eigene "Alternative 2" madig. So hätten von den elf angeschriebenen potenziellen Kindergartenträgern nur drei ein Angebot abgegeben. "Wirtschaftlich keinen Sinn macht es, nur die drei größten Kitas einer freien Trägerschaft zu überführen". Vor diesem Hintergrund gilt als sicher, das der Sozialausschuss einstimmig für den Beibehalt der Kindergärten in städtischer Trägerschaft entscheiden wird. Was aus dem angekündigten Bürgerbegehren für den Erhalt der Grundschule Füssenich wird, steht indes noch in den Sternen. Bislang liegt im Rathaus lediglich der Text für die Unterschriftenliste vor, die von rund 1520 Wahlberechtigten unterschrieben werden müsste. Die Stadt hatte bereits Bedenken gegen die Zulässigkeit des Begehrens angemeldet. Schließlich lägen allen Eltern der Erstklässler des nächsten Schuljahres Zusagen anderer Schulen vor. Bürgermeister Albert Bergmann sagte am Mittwoch, dass es nicht in seinem Sinne sei, wenn das Bürgerbegehren an der Zulässigkeitshürde scheitern würde. Soweit dies juristisch möglich sei, werde er dem Stadtrat empfehlen, das Begehren für zulässig zu erklären. Sollte es so kommen, werden die rund 16 500 Wahlberechtigten zum Bürgerentscheid an die Urnen gebeten. Diese Hürde ist recht hoch. Eine einfache Mehrheit für den Fortbestand der Grundschule genügt nicht. Mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten, also weit über 3000, müssten sich der Forderung anschließen.