„Das Urteil des NRW-Verfassungsgerichts, die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl am 7. Juni zu stoppen, ist eine herbe Niederlage für FDP-Innenminister Wolf“, kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete, Helga Kühn-Mengel. Vor dem höchsten Gericht des Landes wurde heute der vom Innenminister auf den Tag der Europawahl festgelegte Kommunalwahltermin gekippt. Die Verfassungsrichter sahen den langen Zeitraum von mehr als vier Monaten zwischen dem vorgesehenen Wahltag und dem Beginn der neuen Wahlperiode als verfassungswidrig an.„Die Trickserei muss ein Ende haben“, fordert Kühn-Mengel, „die Kommunalwahlen müssen nun zwingend mit der Bundestagswahl zusammengelegt werden.“ Alles andere sei weder verfassungsrechtlich noch organisatorisch noch finanziell, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten.So gebiete es die Achtung vor dem Verfassungsgerichtshof, dass der Wahltermin nicht erneut aus parteitaktischen Gründen festgelegt, sondern jetzt das Ziel einer hohen Wahlbeteiligung verfolgt werde. „Die Bürgerinnen und Bürger dürften nicht erneut zum Spielball parteipolitischer Interessen gemacht werden, wie CDU und FDP dies bei der Festsetzung des Wahltermins am 7. Juni vorhatten“, so Kühn-Mengel. Zudem könnten die Kommunen keinen weiteren Wahltermin schultern, wenn in kürzester Zeit zwei Wahlen an verschiedenen Sonntagen durchgeführt werden müssten.„Allein die ehrenamtlichen Wahlhelfer zu finden, wird immer schwieriger“, weiß die Politikerin aus der Praxis. Zudem sei ein zusätzlicher Wahltermin reine Geldverschwendung. Die Landesregierung habe selbst auf die hohen Kosten von rund 42 Mio. Euro hingewiesen.„Nie zuvor wurde in NRW die Demokratie derart zum Spielball parteipolitischer Interessen einer Landesregierung,“ kritisiert Helga Kühn-Mengel. Erst wurde die Stichwahl abgeschafft – einmalig in Deutschland. Dann sollten Europa- und Kommunalwahlen zusammengelegt werden, weil CDU und FDP die hohe Wahlbeteiligung fürchteten, die es bei einer Zusammenlegung mit der Bundestagswahl geben würde. Verfassungsminister Ingo Wolf müsse sich nunmehr fragen lassen, wie oft er seine Politik noch durch die Gerichte korrigieren lassen will. Erst im Dezember letzten Jahres wurde die sogenannte faktische Sperrklausel des Kommunalwahlgesetzes vom Verfassungsgerichtshof kassiert und auch sein Gesetz zur Online-Durchsuchung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Links:Homepage Helga Kühn-Mengel, MdB