Zur aktuellen Veröffentlichung aus dem Bundesfamilienministerium („Mittelabruf aus dem Sondervermögen Kinderbetreuung“) stellt Helga Kühn-Mengel, MdB fest: „Das Land NRW hat im vergangenen Jahr keine vom Bund zur Verfügung gestellte Mittel für den Ausbau oder die Renovierung von Kindertagesstätten oder Kindergärten vom Bund abgerufen. Dies empfinde ich als verantwortungslos gegenüber unseren Kindern. Bessere Kinderbetreuungsangebote bedeuten bessere Bildungschancen. Außerdem ist ein gutes Betreuungsangebot die Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dafür kämpft die SPD seit vielen Jahren.“ Mit dem Sondervermögen zahlt der Bund insgesamt 4 Mrd. Euro seit 2008 bis 2013 für den Ausbau der Betreuung von Kleinkindern. Gut die Hälfte davon, nämlich 2,15 Mrd. Euro, können für Baukosten verwendet werden. Mit diesen Mitteln können die Kommunen neue Kindertagesstätten bauen, bestehende Kindergärten renovieren oder auf die Benutzung durch jüngere Kinder umrüsten. Darüber hinaus zahlt der Bund aber auch Mittel für die Betriebskosten von Kindertagesstätten. Rund 1,85 Mrd. Euro fließen aus dem Bundeshaushalt bis 2013 in die Kassen der Länder – jährlich 770 Millionen Euro. Kühn-Mengel: „Für diese deutliche Unterstützung der Kommunen hatte sich die SPD stark gemacht. Es liegt nun in der Verantwortung der Länder, das Betreuungsangebot deutlich und zügig auszubauen – also in der Verantwortung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens.“ Links:Homepage Helga Kühn-Mengel, MdB