FRIEDHÖFE Alte Grabstätten werden oft von den Angehörigen nicht richtig eingeebnetKall. Einen schweren Stand hatte Bürgermeister Herbert Radermacher (CDU) in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses. Er sah sich heftigen Angriffen seines Parteikollegen und CDU-Fraktionsvorsitzenden Toni Mießeler ausgesetzt, bekam aber Schützenhilfe ausgerechnet von der SPD.In einer turbulenten Debatte ging um die Änderung der Friedhofssatzung, weil es in der Vergangenheit immer wieder Ärger wegen der unsachgemäßen Einebnung von Gräbern durch die Angehörigen der Verstorbenen gekommen war. Oft, so klagte Radermacher, seien Grabstätten schon lange vor Ablauf der 30-jährigen Ruhezeit beseitigt und Reste von Fundamenten einfach zurückgelassen worden. Ebenso oft sei es vorgekommen, dass sich Reste der Einfassungen im Friedhofsabfall wiedergefunden hätten und vom Bauhof entsorgt werden mussten. Durch all diese Missstände seien immer wieder erhebliche Kosten auf die Gemeinde zugekommen.Dem wollte man jetzt per Satzungsänderung entgegenwirken. Die Einebnung von Grabstätten solle nur noch durch die Gemeinde oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen vorgenommen werden. Die noch per Satzung festzulegenden Kosten für die Beseitigungen der Grabstätten müssten die Nutzungsberechtigten tragen.Doch statt Zustimmung für die vorgeschlagene Satzungsänderung gab es Gegenwind: Zuerst vom Grünen-Sprecher Ekkehard Fiebrich, der "mit Erschrecken" in der Sitzungsvorlage gelesen hatte, dass das Einebnen von Gräbern nur noch durch die Gemeinde erfolgen solle. "Das ist alles andere als bürgerfreundlich", meinte er. "Das sehen wir in der CDU genauso", konstatierte Toni Mießeler. Das Abräumen der Grabstätten durch die Angehörigen solle weiterhin Priorität haben. SPD-Fraktionschef Erhard Sohn wollte die Klagen der Verwaltung nicht so ganz vom Tisch fegen: "Wenn es tatsächlich solch große Probleme gibt, dann soll die Gemeinde die Grabstätten abräumen."Zusammenhalt schwindetLothar Maevis (FDP) sprach sich für den Verwaltungsvorschlag aus, dem er viel Positives abgewinnen könne. In der heutigen Zeit sei der Zusammenhalt in den Familien nicht mehr so fest wie früher, auch wenn es um die Pflege oder gar das Abräumen der Gräber gehe. Maevis: "Mit 85 räume ich auch keine Grabstätte eines Angehörigen mehr ab." In Anbetracht der Kosten, die die Gemeinde jedes Jahr zu tragen hat, äußerte Uwe Schmitz (SPD) "ein Stück Verständnis" für den Vorschlag der Verwaltung, die schließlich ihre negativen Erfahrungen gemacht habe. Nach längerer Debatte beschloss der Ausschuss bei sechs Gegenstimmen die alte Fassung beizubehalten und Angehörige drei Monate vor Ablauf der Ruhefrist über die anstehende Räumung der Grabstätte zu informieren. In diesem Anschreiben soll auf die Möglichkeit hingewiesen werden, die Gemeinde mit der Beseitigung der Grabstätte zu beauftragen.Im Haupt- und Finanzausschuss wurden die Gebühren für die Einebnungen bereits festgelegt. Für ein Einzelgrab betragen diese künftig 90 Euro, für ein Doppelgrab 140 Euro. Das letzte Wort hat nun der Gemeinderat.